Startseite / Bierwissen /
Reinheitsgebot

500 Jahre Reinheitsgebot

Im Jahr 2016 feiern die deutschen Bierbrauer ein wahrlich historisches Ereignis. Am 23. April 1516, also vor 500 Jahren, wurde auf dem Bayrischen Landständetag in Ingolstadt eine von Herzog Wilhelm IV verfasste Vorschrift erlassen, die von da an für ganz Bayern verbindlich gelten sollte:

"Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll" steht in der Überschrift dieses historischen Dokuments. Nach einem Abschnitt zum Thema Bierpreise folgt der entscheidende Satz:"Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen."


Die als Reinheitsgebot bekannt gewordene Verordnung ist damit nicht weniger als die älteste, heute noch gültige Lebensmittelgesetzgebung der Welt. Zeit für einen kleinen Rückblick im Zeichen von Hopfen und Malz:

Die Anfänge:

Schon ca. 3.000 v. Chr. brauten die Sumerer ein Getränk, das als Vorläufer des Bieres gilt. Überlieferungen auf Tontafeln lassen den Schluss zu, dass es sich dabei um eine Art flüssigen Brotteig gehandelt haben muss, der die Bewohner des heutigen Iraks nach dem Genuss fröhlich werden ließ. Das Wissen um die Herstellung dieses "Göttertrunks" wurde über Generationen weitergegeben. 2.000 v.Chr. waren es die Babylonier, die das von den Sumerern geerbte Wissen ums Bier perfektionierten. Aus dieser Zeit sind bereits unzählige Biersorten bekannt, vom Schwarzbier bis zum Lagerbier, welches bis nach Ägypten exportiert wurde. Ein "Urahn" von Herzog Wilhelm und seinem Reinheitsgebot ist der babylonische König Hammurabi. Er führte drakonische Strafmaßnahmen für alle ein, die mit Bier Schindluder trieben. Bierpanscher sollten zum Beispiel in ihren Fässern ertränkt oder so lange mit Bier übergossen werden, bis sie erstickten. Anders als Herzog Wilhelms Reinheitsgebot gelten diese Strafen glücklicherweise heute nicht mehr…

Bierbrauen in Deutschland

Der Siegeszug des Bieres erfasste die gesamte damals bekannte Welt und auch die Germanen fanden Gefallen an dem Getränk. Den ältesten Nachweis für das Bierbrauen im heutigen Deutschland liefern Bier-Amphoren aus dem 8. Jahrhundert v.Chr., die im Raum Kulmbach gefunden wurden. Damals bestand Bier übrigens nur aus Gerstenmalz und Wasser, der Hopfen wurde erst später als Zutat populär. Im Mittelalter waren es die Klostermönche, die das Brauhandwerk in Deutschland vorantrieben. Sie erforschten den Brauprozess, experimentierten mit den Inhaltsstoffen, entwickelten die nötigen Werkzeuge und verfeinerten fortlaufend ihre Rezepte. Daran war ihnen auch im eigenen Sinne gelegen. Denn während der Fastenzeit war das Bier der Ersatz für feste Nahrung und wurde täglich literweise getrunken. Die Mönche waren es auch, die den Hopfen als Zutat entdeckten. Er schenkte dem Bier nicht nur seinen typisch bitter-herben Geschmack, sondern machte es gleichzeitig auch länger haltbar. Ab dem 12. Jahrhundert waren es nicht mehr nur die Geitslichen, die Bier brauen durften – auch zahlreiche Wirtshäuser begannen mit der Herstellung des Gerstensaftes.

Zum Brauerbund

Der Weg zum Reinheitsgebot

Doch nicht überall wurde vorbildlich gebrautes Bier ausgeschenkt. Die Bierqualität variierte stark und es gab keinen festgelegten Standard für dieses so wichtige Grundnahrungsmittel. Es wurde mitunter alles in den Sudkessel gegeben, was die Fantasie der Braumeister erlaubte. Darunter abenteuerliche Zutaten wie Tollkirschen, Schlafmohn, Ochsengalle, Pech oder Bilsenkraut. Viele von ihnen waren giftig, sorgten für Halluzinationen, Übelkeit oder führten im schlimmsten Fall zum Tod. Jahrzehntelang währte der Streit um die Bierqualität, einzelne Städte führten für ihr Hoheitsgebiet schon vorher eigene Regeln ein. Doch erst an jenem 23. April 1516 wurde ein Gesetz erlassen, welches für ganz Bayern gelten sollte und heute weltberühmt ist. Neben dem Schutz der Bürger vor den ungesunden Kreationen der Bierpanscher sollte mit der Festlegung auf Hopfen, Gerste und Wasser als einzig erlaubte Zutaten auch die Verwendung von Getreide wie Weizen und Roggen untersagt werden. Gerade Weizen war zur Vermeidung von Hungersnöten fürs Brotbacken reserviert und wurde erst ab 1548 vereinzelt erlaubt. Auch die Hefe steht nicht im ursprünglichen Erlass, denn sie war zu jener Zeit noch gar nicht als Zutat fürs Bier bekannt. Erst Louis Pasteur entdeckte 1876 die entscheidende Rolle, die der Hefe im Gärungsprozess zukommt.

Ein wegweisendes Gesetz

Die Offensive der bayrischen Regierung trug Früchte und das Bier aus Bayern wurde mit der Zeit weit außerhalb der Landesgrenzen für seine hohe Qualität geschätzt. So kam es schließlich, dass auch die Regierungen von Baden (1896) und Württemberg (1900) die Regelung übernahmen. Bayern machte 1918 seine Zugehörigkeit zur Weimarer Republik unter anderem auch davon abhängig, dass das Reinheitsgebot im gesamten Deutschen Reich gelten sollte.Bei der Verabschiedung des Deutschen Biersteuergesetzes im Jahr 1923 wurde für obergäriges Bier allerdings auch die Verwendung von Zucker und daraus hergestellten Farbstoffen genehmigt. Nur in Süddeutschland waren diese Zusätze weiter untersagt. In den 1950er-Jahren wurde in Bayern mit Verweis auf das Reinheitsgebot beschlossen, dass zuckerhaltige Biere aus anderen Bundesländern dort nicht mehr unter dem Namen Bier verkauft werden durften. Betroffene Brauereien in Berlin oder Nordrhein-Westfalen waren empört, das Wort "Bierkrieg" machte die Runde. Am Ende verschwanden die "Zuckerbiere" aus den Regalen. In der DDR hingegen waren neben Zucker noch bis zur Wende Zutaten wie Reis, Maisgrieß, Milchsäure oder Ascorbinsäure beim Brauprozess zugelassen.
Heute steht das ursprünglich bayrische Reinheitsgebot für die besondere Bierkultur in ganz Deutschland. Hopfen, Malz, Wasser und Hefe – mehr braucht es nicht, um ein erstklassiges Bier zu brauen. Auch nach der europäischen Gesetzgebung gilt für Biere, die in Deutschland gebraut und verkauft werden, dieses absolute Reinheitsgebot als besondere Regelung. Es ist das Fundament des deutschen Brauhandwerks und ist z.B. in den USA als "German Beer Purity Law" oder ganz einfach als "The Reinheitsgebot" bekannt. In diesem Sinne: Ein Prost auf Herzog Wilhelm IV, sein Reinheitsgebot und die deutsche Bierkultur!

Übrigens

Die ganze Vielfalt der heimischen Bierszene finden Sie in Ihrem GEFAKO Getränkemarkt. Hier entdecken Sie feine Bierspezialitäten von kleinen Handwerksbrauereien, saisonale Sorten und ausgewählte Geheimtipps – Herzog Wilhelm wäre begeistert! Wir zeigen Ihnen gerne unsere Lieblinge, schauen Sie doch mal vorbei.

 

Ihre GEFAKO Getränkespezialisten
Reinheitsgebot Youtube Video
Unser Newsletter

Für Bierkenner, Bierliebhaber, Bierneulinge - kurz, alle Bierentdecker.

Jetzt anmelden!
Hallo beim Bierentdecker!
Wir sind neugierig. Sind Sie älter als 16 Jahre?
Ich bin leider noch unter 16 Jahre alt.


Wieso fragen wir nach Ihrem Alter? Der Bierentdecker enthält Werbeinformationen zu alkoholischen Getränken. Wir setzen uns für den Jugendschutz und den verantwortungsbewussten Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Deshalb fragen wir nach Ihrem Alter.