Historische Funfacts zum Reinheitsgebot und der Qualitätsüberprüfung des Biers in Deutschland
Das Reinheitsgebot taucht erstmals in einem Sitzungsprotokoll des bayerischen Landtags von 1918 auf. Das Lebensmittelgebot über die Rezeptur des Bieres stammt allerdings aus dem Jahre 1516 und wurde von Wilhelm IV. und Ludwig X. für Bayern erlassen. Die Bezeichnung „Reinheitsgebot“ wurde eher als Werbebotschaft verwendet, um sich gegen Biere mit anderen Inhaltsstoffen aus anderen Gegenden abzugrenzen. In den 1950er-Jahren erreichte schließlich der Bayerische Brauerbund, dass beispielsweise zuckerhaltiges Bier nicht mehr unter dem Namen „Bier“ nach Bayern eingeführt werden durfte.
Die Notwendigkeit des Erlasses, dass nur bestimmte Zutaten zur Bierherstellung verwendet werden dürfen, geht darauf zurück, dass viele Bierbrauer ihr Bier mit sehr abenteuerlichen Zutaten streckten, den Geschmack veränderten und es haltbar zu machen versuchten. Verwendete Mittel waren zum Beispiel Kräuter, Ruß, Kreidemehl und sogar Fliegenpilz. Das fand mit dem Reinheitsgebot ein Ende.
Um zu testen, ob das Bier richtig gebraut wurde und die Qualität stimmte, entstand im 15. Jahrhundert ein interessantes Verfahren: Die amtlichen Bierprüfer setzten sich mit ihren Lederhosen auf eine Bank, die vorher mit Bier bestrichen wurde. Sie blieben dort drei Stunden lang still sitzen. Dann sollten sie auf Kommando aufspringen. Blieb die Bank an der Hose kleben, war das Bier hochwertig; blieb die Bank jedoch stehen, wurde der Brauer für sein schlechtes Bier bestraft.
Die älteste noch heute bestehende Brauerei der Welt ist die Klosterbrauerei Weihenstephan, die 1040 das Braurecht bekam. Die älteste Braustätte der Welt ist allerdings deutlich älter: Archäologen fanden in einer Felshöhle in Israel nahe der Stadt Haifa Hinweise auf die Herstellung eines bierähnlichen Getränks, das bereits vor 13.000 Jahren hergestellt wurde.